Online- oder Offline-BGF – Was ist besser? | Interview mit Christian Terstappen

Online- oder Offline-BGF – Was ist besser? | Interview mit Christian Terstappen

Online- oder Offline-BGF – Was ist besser? | Interview mit Christian Terstappen

Online- oder Offline-BGF – Was ist besser? | Interview mit Christian Terstappen:

Ihr wollt die Gesundheit der Beschäftigten fördern, wisst aber nicht, ob ihr auf Vor-Ort- oder Online-Angebote zurückgreifen sollt? Dann jetzt besser dranbleiben, denn im Podcast ist Christian Terstappen zu Gast. Er führt seit Beginn der Corona-Pandemie Onlinemaßnahmen aus dem Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung durch. Zu seinen Angeboten gehören z.B. die aktive Pause, Entspannungstraining und funktionelles Training.

Gemeinsam sprechen wir darüber, warum Onlineprävention für jedes Unternehmen geeignet ist und wie sie sich in den (Arbeits-)alltag einbinden lässt.

Im Podcast versteckt sich ein Geschenk von Christian an Euch/ Euer Team! Also reinhören lohnt sich.

Podcast-Episode: Online- oder Offline-BGF – Was ist besser? | Interview mit Christian Terstappen

Wer ist Christian Terstappen?

Christian Terstappen hat Physio-Terstappen 2015 gegründet. Sein Ziel ist es, für leistungsstarke, gesunde Mitarbeiter zu sorgen und Unternehmen mit gesundheitsfördernden Maßnahmen am Arbeitsplatz dabei zu unterstützen, die Krankheitstage zu reduzieren. Er veranstaltet regelmäßig Kurse zu präventivem Muskelaufbau und es macht ihm unheimlich viel Spaß, über die physiologischen Hintergründe und Zusammenhänge aufzuklären. Aus dieser Leidenschaft ist dann Physio-Terstappen entstanden.

Christian Terstappen

Kontaktdaten von Christian Terstappen:

Web: www.physio-terstappen.de

E-Mail: mail@physio-terstappen.de

Tel.: 0241 53107220 

Facebook: https://www.facebook.com/physioTerstappen/

Instagram: https://www.instagram.com/physio_terstappen/

Linkedin: https://www.linkedin.com/in/christian-terstappen

Xing: https://www.xing.com/profile/Christian_Terstappen

Welche Vorteile bietet Gesundheitsprävention im Unternehmen?

Wer verschiedene Präventionsmaßnahmen im Unternehmen etabliert, wird eine echte Win-Win-Situation erleben, denn wenn sich Unternehmen um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter kümmern, wirkt sich dies nicht nur auf die Gesundheit der Angestellten aus. Auch das Image wird gestärkt und eine Attraktivitätssteigerung für zukünftige Fachkräfte ist zu verzeichnen. Warum? Die Mitarbeiter sind durch gesundheitsfördernde Maßnahmen am Arbeitsplatz schmerzfreier, zufriedener, motivierter und leistungsfähiger und davon profitiert unmittelbar die Unternehmen.

Was bietet die Physio-Terstappen?

Christian und sein Team sind sowohl offline als auch online unterwegs. Sie bieten diverse Seminare über gesundheitsfördernde Maßnahmen am Arbeitsplatz an. Außerdem veranstalten sie Sportkurse in Firmen und führen Beratungen bei gesundheitlichen Beschwerden durch. Natürlich können sie auch digital die Gesundheit der Angestellten fördern. Die Digitalangebote findet ihr HIER.

Online- oder Offline-BGF?

Diese Frage kann man nicht zu 100% beantworten, denn man muss sagen, dass beide Formen ihre Vorteile und Nachteile haben. Man muss sich aber nicht für eins entscheiden, denn auch eine Kombi aus beiden ist machbar.

Aber nun einmal zu den Vor- und Nachteilen der Online-BGF:

Vorteile:

  1. Man ist Ortsunabhängig und ggf. auch Zeitunabhängig
  2. Maßnahmen können aufgezeichnet werden und später noch einmal angeschaut werden
  3. Teilnehmerzahl unbegrenzt
  4. Verschiedene Unternehmensstandorte können gemeinsam trainieren

Nachteile:

  1. Der Trainer kann nicht vor Ort korrigieren und Hilfestellung geben
  2. Schlechte Internetverbindung und daraus resultiert evt. eine Demotivation
  3. Die Auswahl an Zusatzequipment (Kurzhanteln, Minibands, …) ist beschränkt

Wie siehts mit der Offline-BGF aus?

Vorteile:

  1. Der Trainer kann vor Ort besser auf die Teilnehmer eingehen und korrigieren
  2. Das Training kann mit einer großen Auswahl an Trainingsequipment gestaltet werden
  3. Partner und Teamübungen sind möglich, die den Zusammenhalt stärken

Nachteile:

  1. Das Training kann nicht aufgezeichnet und z.B. im Intranet eingebunden werden
  2. Es ist Orts- und Zeitabhängig
  3. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt

Fazit: Online- oder Offline-BGF – Was ist besser? | Interview mit Christian Terstappen

Für welche Option man sich am Ende entscheidet, ist jedem selbst überlassen, denn beide Formen haben ihre Vor- und Nachteile. Am besten eignet sich jedoch eine Gemischte Form, denn so kann man die meisten Beschäftigten zur Förderung der eigenen Gesundheit bewegen.

Wie führt Ihr die Maßnahmen durch? Kommt ein Trainer zu Euch ins Büro oder trefft Ihr Euch digital? Schreibt uns gern eine Nachricht dazu! Gern könnt Ihr uns auch ein Feedback hinterlassen. Bleibt in Bewegung und alles Gute!

Hier unsere KONTAKTDATEN

P.S. Im Podcast versteckt sich ein Geschenk von Christian an Euch/ Euer Team! Also reinhören lohnt sich.

YouTube-Episode: Online- oder Offline-BGF – Was ist besser? | Interview mit Christian Terstappen

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Bei Fragen zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement kannst du mir gerne eine E-Mail an die info@outness.de oder eine Nachricht über das Kontaktformular schicken!

Sport frei!

Dein Hannes

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Wie funktioniert der §20 SGB V? Gründe, Zertifizierung & Änderungen zum Jahreswechsel!

Wie funktioniert der §20 SGB V? Gründe, Zertifizierung & Änderungen zum Jahreswechsel

Wie funktioniert der §20 SGB V?
Gründe, Zertifizierung & Änderungen zum Jahreswechsel!

Wie funktioniert der §20 SGB V?:
In einer der letzten Episoden (Steuerliche Vorteile betriebliches Gesundheitsmanagement) haben wir den §20 SGB V bereits erwähnt. Auf Wunsch, gehen wir in der aktuellen Episode nochmal näher auf den §20 SGB V ein. Wir bringen Licht ins Dunkel der Welt von Paragraphen und Gesetze zum Thema Gesundheit und Prävention.

Podcast-Episode: Wie funktioniert der §20 SGB V?

Wie funktioniert der §20 SGB V? Gründe, Zertifizierung & Änderungen zum Jahreswechsel

Was hat es mit dem §20 SGB V auf sich?

Den genauen Wortlaut der einzelnen Paragraphen können im Netz nachgeschlagen (z. B. HIER) werden. Wir haben für euch das wichtigste in Kürze zusammengefasst. Beim §20 SGB V geht es um:

  • Präventionskurse in Gruppen (i. d. R. Gruppen von 10-12, max. bis zu 15Teilnehmern);
  • Die Kurse können zu den Themen Ernährung, Entspannung, Suchtmittelkonsum, Bewegungsgewohnheiten angeboten werden;
  • Ein Präventionskurs wird von einem Kursanbieter (d.h. einem/r qualifizierten Trainer/in) durchgeführt;
  • Die Kursgebühr wird vorab von den Teilnehmern an den Anbieter bezahlt;
  • Nach Abschluss des Kurses können die Teilnehmer bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Rückerstattung der Kursgebühr beantragen (je nach Krankenkasse können das 60-100% der Kursgebühr sein);
  • Voraussetzung für die Erstattung ist, dass sowohl das Kurskonzept, als auch der/die Kursleiter/-in bei den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und gelistet sind;
  • Um anerkannt zu werden, müssen die Anforderungen des §20 SGB V, die konkret in den Kriterien des GKV-Leitfadens Prävention niedergelegt sind, erfüllt werden;
  • Die Anerkennungen erfolgen seit 2014 über die Zentrale Prüfstelle Prävention (kurz „ZPP“).

Was hab ich als Arbeitgeber damit zu tun?

Um euren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun, könnt Ihr beispielsweise die Teilnahme an einem Präventionskurs finanzieren. Das können Bewegungs- oder Entspannungskurse sein, eine Ernährungsberatung oder die Rauchentwöhnung. Diese finanzielle Unterstützung ist für euch und eure Mitarbeiter steuerfrei möglich, denn das Einkommenssteuergesetz §3 Nr 34 besagt:

„Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 600 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen;“

Wichtig (!) ist die Zertifizierung

Bietet Ihr in eurem Unternehmen so einen Kurs an, dann lasst euch die Rechnung, die Teilnahmebescheinigung, die Zertifizierung sowie eine Teilnehmerliste geben. In diesem Fall können die Kosten, bis zu 600€ pro Mitarbeiter pro Jahr, steuerfrei ausgleichen. Sind die Trainer/innen oder die Kurskonzepte nicht bei der Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert oder die Maßnahmen dienen nicht der Prävention, so zählt die Übernahme der Kosten als geldwerter Vorteil und muss entsprechend versteuert werden! Oft verwechselt wird dies mit einer Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio oder Massagen (diese Dienstleistungen sind als geldwerter Vorteil zu versteuern).

Für alle, die sich nach §20 SGB V zertifizieren lassen möchten

Folgende Voraussetzungen sind notwendig:

  • Eine Grundqualifikation aus dem jeweiligen Bereich
    • z. B. bei Bewegung = Physiotherapeut/in, Sportwissenschaftler/in
    • z. B. bei Ernährung = Diätassistent/in, Ernährungswissenschaftler/in
    • z. B. Entspannung = Physiotherapeut/in, Gesundheitswissenschaftler/in
    • z. B. Suchtkonsum = Psychologe, Arzt
  • Gegebenenfalls sind weitere Zusatzqualifikationen durch Weiterbildungen notwendig (z. B. zum Kursleiter für Autogenes Training oder Progressive Muskelentspannung)
  • Ein Kurskonzept bestehend aus:
    • Den Kursdetails / Kursbeschreibung
    • Den Stundenbildern
    • Den Teilnehmerunterlagen

Was sich ab 01.01.2021 ändert?

Wie bisher, ist eine Grundqualifikation zwingend notwendig. Die Grundqualifikation kann je nach Handlungsfeld eine staatlich anerkannte Berufsausbildung oder sogar ein Studienabschluss sein. Somit haben Quereinsteiger weiterhin schlechte Karten.

Zusätzlich müssen für das jeweilige Handlungsfeld fachwissenschaftliche, fachpraktische sowie fachübergreifende Kompetenzen in deutlich höherem Umfang nachgewiesen werden. So müssen dann beispielsweise im Handlungsfeld „Stressmanagement“ 720 Stunden als Unterrichtseinheiten absolviert werden!

Doch damit nicht genug – für die Einweisung in das durchzuführende Kurskonzept müssen zusätzlich mindestens 90 Stunden je Kurskonzept im Präsenzunterricht absolviert werden. Zum aktuellen Zeitpunkt sind es lediglich 18-32 Unterrichtseinheiten. Der Aufwand für Aus-, Fort- und Weiterbildung verdreifacht sich somit.

Fazit – Wie funktioniert der §20 SGB V?

Um in keine steuerliche Falle zu tappen, sind bestimmte Regelungen beim §20 SGB V sowie beim §3 Nr. 34 EStG zu beachten. Für Kursanbieter ist die Zertifizierung nach §20 SGB V mit einigem Aufwand verbunden und wird ab dem Jahr 2021 sogar noch herausfordernder. Allerdings führt dieser Aufwand auch zu einer gewissen Marktbereinigung, sodass mit der Zertifizierung nach §20 SGB V ein deutliches Alleinstellungsmerkmal erlangt werden kann. Der Aufwand lohnt sich also 🙂

PS.: Mein Team und ich sind derzeit in 13 verschiedenen Kurskonzepten nach § 20 SGB V zertifiziert.

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Wie funktioniert der §20 SGB V? Gründe, Zertifizierung & Änderungen zum Jahreswechsel!

Falls du dich derzeit mit der Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements beschäftigst, kann ich dir den Artikel „Einführung des BGM“ empfehlen.

Bei Fragen zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement kannst du mir gerne eine E-Mail an die info@outness.de oder eine Nachricht über das Kontaktformular schicken!

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