Multimodales Stressmanagement – Online-Präventionskurs

Online-Präventionskurs „Multimodales Stressmanagement“

Online-Präventionskurs „Multimodales Stressmanagement“

Unsere outness-Online-Academy bietet dir eine Plattform, um dich mit wichtigen und spannenden Themen rund ums BGM zu beschäftigen.

Heute möchten wir dir einen Einblick in unseren Online-Präventionskurs zum Thema „Multimodales Stressmanagement“ geben.

Du kannst den Kurs ortsunabhängig von Zuhause, aus dem Büro oder selbst im Urlaub absolvieren und deine Stressmanagement-Fähigkeit verbessern.

Heute bekommst du einen Einblick in unseren Präventionskurs.

Stress gehört in unserer modernen Gesellschaft zu einem allgegenwärtigen Begleiter.

Ob berufliche Anforderungen, persönliche Herausforderungen oder die vielfältigen Aufgaben des Alltags – sie alle können Stress verursachen.

Doch was genau verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff „Stress“? Und wie reagiert unser Körper darauf?

Wir wollen uns mit der Definition von Stress sowie den Funktionen des sympathischen und parasympathischen Nervensystems befassen.

Online-Präventionskurs „Multimodales Stressmanagement“

Was ist Stress?

Stress kann als ein Ungleichgewicht zwischen den Anforderungen, die an eine Person gestellt werden, und den zur Verfügung stehenden Ressourcen definiert werden.

Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht nur Überforderung, sondern auch Unterforderung Stress auslösen kann. Wenn wir uns gelangweilt, unterfordert oder unzureichend herausgefordert fühlen, kann dies ebenfalls zu Stressreaktionen führen.

Unser Körper reagiert auf Stress, indem er physiologische und psychologische Anpassungen vornimmt, um mit den Anforderungen umzugehen.

Das vegetative Nervensystem: Sympathikus und Parasympathikus

Das vegetative Nervensystem, auch autonomes Nervensystem genannt, ist für die Regulation lebenswichtiger Funktionen verantwortlich, die in der Regel unbewusst und automatisch ablaufen, wie zum Beispiel Atmung, Herzschlag, Verdauung und Temperaturregulierung. Dabei spielen zwei Zweige des vegetativen Nervensystems eine entscheidende Rolle: der Sympathikus und der Parasympathikus.

Der Sympathikus: Aktivierung und Energiebereitstellung

Der Sympathikus wird oft als unser „Fight-or-Flight“-System bezeichnet. Wenn wir einer stressigen oder bedrohlichen Situation ausgesetzt sind, wird der Sympathikus aktiviert. Er mobilisiert unsere körperlichen und geistigen Ressourcen, um uns auf eine mögliche Kampf- oder Fluchtreaktion vorzubereiten.

Der Herzschlag beschleunigt sich, die Atemfrequenz erhöht sich, die Pupillen weiten sich, und der Körper schüttet Stresshormone wie Adrenalin und Cortisol aus. Diese Reaktionen helfen uns, in akuten Notfällen leistungsfähiger zu sein.

Der Parasympathikus: Ruhe und Regeneration

Der Parasympathikus ist sozusagen der Gegenspieler des Sympathikus. Er wird oft als unser „Rest-and-Digest“-System bezeichnet. Seine Hauptaufgabe besteht darin, den Körper nach einer stressigen Phase wieder in den Zustand der Ruhe und Regeneration zu versetzen.

Der Herzschlag verlangsamt sich, die Atmung wird tiefer und entspannter, und der Körper kehrt zu einem Zustand der Entspannung zurück. Der Parasympathikus fördert auch die Verdauung und unterstützt die Aufnahme von Nährstoffen.

Das Zusammenspiel von Sympathikus und Parasympathikus

Das Zusammenspiel zwischen Sympathikus und Parasympathikus ist entscheidend für unsere körperliche und psychische Balance. In einer idealen Situation wechseln sich diese beiden Systeme harmonisch ab. Der Sympathikus aktiviert uns, wenn es erforderlich ist, und der Parasympathikus ermöglicht uns anschließend die notwendige Erholung.

Fazit: Online-Präventionskurs „Multimodales Stressmanagement“

Stress ist ein natürlicher Bestandteil des Lebens und kann sowohl durch Überforderung als auch Unterforderung entstehen. Unser Körper reagiert auf Stress mithilfe des sympathischen und parasympathischen Nervensystems, um angemessen auf die Anforderungen unserer Umwelt zu reagieren.

Ein gesundes Gleichgewicht zwischen Aktivierung und Entspannung ist essentiell, um unsere Gesundheit und Leistungsfähigkeit langfristig zu erhalten.

Indem wir uns bewusst mit unseren Stressreaktionen auseinandersetzen und gezielte Maßnahmen zur Stressbewältigung ergreifen, können wir einen positiven Einfluss auf unsere körperliche und geistige Gesundheit nehmen.

Entspannungstechniken, regelmäßige Bewegung, ausreichend Schlaf und eine ausgewogene Ernährung sind nur einige Beispiele dafür, wie wir unser Wohlbefinden fördern können.

In unserer hektischen Welt ist es von unschätzbarem Wert, die Bedeutung von Stressmanagement zu erkennen und aktiv daran zu arbeiten, ein gesundes Gleichgewicht zu finden. So können wir besser mit den Herausforderungen des Lebens umgehen und unsere Lebensqualität nachhaltig steigern.

Diese und viele weitere hilfreiche Tipps zur Verbesserung deiner Stressbewältigung findest du in unserem Online-Präventionskurs „Multimodales Stressmanagement“.

Den Kurs findest du in unserer outness-Online-Academy ab heute unter www.outness.de/shop oder unter www.bgmpodcast.de/shop . Viel Spaß dabei!

Online-Präventionskurs „Multimodales Stressmanagement“

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Wie funktioniert der §20 SGB V? Gründe, Zertifizierung & Änderungen zum Jahreswechsel!

Wie funktioniert der §20 SGB V? Gründe, Zertifizierung & Änderungen zum Jahreswechsel

Wie funktioniert der §20 SGB V?
Gründe, Zertifizierung & Änderungen zum Jahreswechsel!

Wie funktioniert der §20 SGB V?:
In einer der letzten Episoden (Steuerliche Vorteile betriebliches Gesundheitsmanagement) haben wir den §20 SGB V bereits erwähnt. Auf Wunsch, gehen wir in der aktuellen Episode nochmal näher auf den §20 SGB V ein. Wir bringen Licht ins Dunkel der Welt von Paragraphen und Gesetze zum Thema Gesundheit und Prävention.

Podcast-Episode: Wie funktioniert der §20 SGB V?

Wie funktioniert der §20 SGB V? Gründe, Zertifizierung & Änderungen zum Jahreswechsel

Was hat es mit dem §20 SGB V auf sich?

Den genauen Wortlaut der einzelnen Paragraphen können im Netz nachgeschlagen (z. B. HIER) werden. Wir haben für euch das wichtigste in Kürze zusammengefasst. Beim §20 SGB V geht es um:

  • Präventionskurse in Gruppen (i. d. R. Gruppen von 10-12, max. bis zu 15Teilnehmern);
  • Die Kurse können zu den Themen Ernährung, Entspannung, Suchtmittelkonsum, Bewegungsgewohnheiten angeboten werden;
  • Ein Präventionskurs wird von einem Kursanbieter (d.h. einem/r qualifizierten Trainer/in) durchgeführt;
  • Die Kursgebühr wird vorab von den Teilnehmern an den Anbieter bezahlt;
  • Nach Abschluss des Kurses können die Teilnehmer bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Rückerstattung der Kursgebühr beantragen (je nach Krankenkasse können das 60-100% der Kursgebühr sein);
  • Voraussetzung für die Erstattung ist, dass sowohl das Kurskonzept, als auch der/die Kursleiter/-in bei den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und gelistet sind;
  • Um anerkannt zu werden, müssen die Anforderungen des §20 SGB V, die konkret in den Kriterien des GKV-Leitfadens Prävention niedergelegt sind, erfüllt werden;
  • Die Anerkennungen erfolgen seit 2014 über die Zentrale Prüfstelle Prävention (kurz „ZPP“).

Was hab ich als Arbeitgeber damit zu tun?

Um euren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun, könnt Ihr beispielsweise die Teilnahme an einem Präventionskurs finanzieren. Das können Bewegungs- oder Entspannungskurse sein, eine Ernährungsberatung oder die Rauchentwöhnung. Diese finanzielle Unterstützung ist für euch und eure Mitarbeiter steuerfrei möglich, denn das Einkommenssteuergesetz §3 Nr 34 besagt:

„Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 600 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen;“

Wichtig (!) ist die Zertifizierung

Bietet Ihr in eurem Unternehmen so einen Kurs an, dann lasst euch die Rechnung, die Teilnahmebescheinigung, die Zertifizierung sowie eine Teilnehmerliste geben. In diesem Fall können die Kosten, bis zu 600€ pro Mitarbeiter pro Jahr, steuerfrei ausgleichen. Sind die Trainer/innen oder die Kurskonzepte nicht bei der Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert oder die Maßnahmen dienen nicht der Prävention, so zählt die Übernahme der Kosten als geldwerter Vorteil und muss entsprechend versteuert werden! Oft verwechselt wird dies mit einer Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio oder Massagen (diese Dienstleistungen sind als geldwerter Vorteil zu versteuern).

Für alle, die sich nach §20 SGB V zertifizieren lassen möchten

Folgende Voraussetzungen sind notwendig:

  • Eine Grundqualifikation aus dem jeweiligen Bereich
    • z. B. bei Bewegung = Physiotherapeut/in, Sportwissenschaftler/in
    • z. B. bei Ernährung = Diätassistent/in, Ernährungswissenschaftler/in
    • z. B. Entspannung = Physiotherapeut/in, Gesundheitswissenschaftler/in
    • z. B. Suchtkonsum = Psychologe, Arzt
  • Gegebenenfalls sind weitere Zusatzqualifikationen durch Weiterbildungen notwendig (z. B. zum Kursleiter für Autogenes Training oder Progressive Muskelentspannung)
  • Ein Kurskonzept bestehend aus:
    • Den Kursdetails / Kursbeschreibung
    • Den Stundenbildern
    • Den Teilnehmerunterlagen

Was sich ab 01.01.2021 ändert?

Wie bisher, ist eine Grundqualifikation zwingend notwendig. Die Grundqualifikation kann je nach Handlungsfeld eine staatlich anerkannte Berufsausbildung oder sogar ein Studienabschluss sein. Somit haben Quereinsteiger weiterhin schlechte Karten.

Zusätzlich müssen für das jeweilige Handlungsfeld fachwissenschaftliche, fachpraktische sowie fachübergreifende Kompetenzen in deutlich höherem Umfang nachgewiesen werden. So müssen dann beispielsweise im Handlungsfeld „Stressmanagement“ 720 Stunden als Unterrichtseinheiten absolviert werden!

Doch damit nicht genug – für die Einweisung in das durchzuführende Kurskonzept müssen zusätzlich mindestens 90 Stunden je Kurskonzept im Präsenzunterricht absolviert werden. Zum aktuellen Zeitpunkt sind es lediglich 18-32 Unterrichtseinheiten. Der Aufwand für Aus-, Fort- und Weiterbildung verdreifacht sich somit.

Fazit – Wie funktioniert der §20 SGB V?

Um in keine steuerliche Falle zu tappen, sind bestimmte Regelungen beim §20 SGB V sowie beim §3 Nr. 34 EStG zu beachten. Für Kursanbieter ist die Zertifizierung nach §20 SGB V mit einigem Aufwand verbunden und wird ab dem Jahr 2021 sogar noch herausfordernder. Allerdings führt dieser Aufwand auch zu einer gewissen Marktbereinigung, sodass mit der Zertifizierung nach §20 SGB V ein deutliches Alleinstellungsmerkmal erlangt werden kann. Der Aufwand lohnt sich also 🙂

PS.: Mein Team und ich sind derzeit in 13 verschiedenen Kurskonzepten nach § 20 SGB V zertifiziert.

YouTube-Episode: Wie funktioniert der §20 SGB V?

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Wie funktioniert der §20 SGB V? Gründe, Zertifizierung & Änderungen zum Jahreswechsel!

Falls du dich derzeit mit der Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements beschäftigst, kann ich dir den Artikel „Einführung des BGM“ empfehlen.

Bei Fragen zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement kannst du mir gerne eine E-Mail an die info@outness.de oder eine Nachricht über das Kontaktformular schicken!

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