Neuerungen ab 2022 bei Sachbezügen und 44€-Grenze | Interview mit Tobias Götz
Neuerungen ab 2022 bei Sachbezügen und 44€-Grenze | Interview mit Tobias Götz:
Heute geht es um Gutscheine und Co.
Nein, es ist noch nicht Weihnachten, aber es fühlt sich schon fast so an … Um den eigenen MitarbeiterInnen wertschätzende und motivierende Impulse zu senden, nutzen viele ArbeitgeberInnen die Möglichkeit der steuerfreien Sachbezüge.
Was das genau ist und was sich im kommenden Jahr ändert, haben wir für Euch unter die Lupe genommen.
Podcast-Episode: Neuerungen ab 2022 bei Sachbezügen und 44€-Grenze | Interview mit Tobias Götz
Wer ist Tobias Götz?
Tobias Götz ist Key Account Manager bei dem Dienstleister proFIT. Sie haben es sich zur Aufgabe gemacht, mit dem proFIT-Gutscheinsystem das körperliche und geistige Wohlbefinden von Arbeitnehmenden in Unternehmen zu fördern. Ihr Ziel ist es, dass Mitarbeitende aktiver, gesünder und bewusster leben.
Hier die Kontaktdaten von proFIT:
Web: https://www.profit-gutschein.de/
E-Mail: info@profit-gutschein.de
Wie funktionieren die Sachbezüge?
Was Ihr Euren MitarbeiterInnen alles Gutes tun könnt, haben wir bereits in der Episode „Mitarbeiter Benefits“ zusammengetragen. Unter anderem haben ArbeitgeberInnen die Möglichkeit 44€ monatlich an Ihre Angestellten zu „zahlen“ und zwar steuer- und sozialabgabenfrei.
„Zahlen“ ist dabei jedoch nicht wörtlich gemeint, denn diese Form der Zuwendungen, darf nicht direkt ausgezahlt werden. Als Sachbezüge zählen Tank- und Einkaufsgutscheine, Sachgeschenke, Mitgliedschaften in Fitnessstudios oder auch bestimmte Geldkarten, auf denen der Besitzer die Sachbezüge sammeln kann und dann das Guthaben in beliebiger Höhe eintauscht.
Worauf muss ich bei Sachbezügen achten?
Aktuell solltet Ihr darauf achten, dass:
- die Freigrenze von 44,-€ nicht überschritten werden darf
- der Sachbezug nicht bar ausgezahlt werden darf
- Steuerfreie Sachbezüge auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters als eigener Bruttogehaltsbaustein ausgewiesen sein muss
- Gutscheinkarten (wenn sie nur zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen) noch bis zum 31.12.2021 vom Finanzamt als Sachbezug anerkannt werden können
- die Leistung wird zusätzlich zum Lohn gewährt
- Auch Minijobber dürfen steuerfreie Sachbezüge erhalten
- zusätzlich besteht die Möglichkeit, steuerfrei Geschenke für MitarbeiterInnen zu persönlichen Anlässen auszugeben
Was ändert sich bei den Sachbezügen ab dem 1. Januar 2022?
- die Freigrenze bei Sachbezügen erhöht sich auf 50€
- Gutscheinkarten müssen verpflichtend auch sogenannte ZAG-Kriterien erfüllen (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes)
Wer bei den Sachbezügen weiterhin auf die Gesunderhaltung seiner Angestellten setzt, kann sich zusätzlich gern bei proFIT informieren.
Welche Vorteile habe ich bei proFIT?
Tobias Götz hat uns in die Welt von „proFIT“ eingeladen und aus dem Nähkästchen geplaudert. Welche Vorteile Ihr bei proFIT genießt, haben wir ebenfalls zusammengefasst:
Bei proFIT gibt es ein umfassendes Angebot an Sport- und Gesundheitsleistungen.
ArbeitgeberInnen können Ihren Angestellten Sachbezüge in Form von Gutscheinen
gewähren und somit mit geringem Aufwand Gesundheit und Wohlbefinden Ihrer Beschäftigten fördern, deren Leistungsfähigkeit erhöhen und gleichzeitig Ihre Attraktivität alsArbeitgeber steigern. Was über proFIT möglich ist:
- Vielseitige Angebote für Sport, Entspannung, Reisen, Ernährung
- Förderung des körperlichen und geistigen Wohlbefindens
- Koordination zwischen Gesundheitsanbieter und Mitarbeitenden
- Erstellung aussagekräftiger Reports und Statistiken zu u.a. Nutzung und Abrechnung
- Verschiedene Tarifmodelle
- Zusammenarbeit mit bundesweit über 2.000 Gesundheitspartner
Wenn Euch genau das interessiert, schaut einfach mal auf der Homepage von proFIT nach. Bei weiteren Fragen zum Thema Sachbezüge fragt auf jeden Fall bei Eurem Steuerberater nach, der kann Euch sicher mit umfangreicheren Infos aushelfen.
Fazit: Neuerungen ab 2022 bei Sachbezügen und 44€-Grenze | Interview mit Tobias Götz
Die monatlichen Sachbezüge im Wert von 44 Euro sind für viele ArbeitgeberInnen eine super Alternative, um die eigenen MitarbeiterInnen zu motivieren. Hinzu kommt, dass die 44 Euro für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen sozialversicherungsfrei sind. Doch je mehr der Gutschein in Zukunft dem Zahlungsmittel ,,Geld“ ähnelt, desto wahrscheinlicher ist er steuer- und sozialversicherungspflichtig. Also nehmt Eure Sachbezüge noch einmal unter die Lupe!
Und wenn wir Euch bei jeglichen Belangen weiterhelfen können, meldet Euch gern bei uns. Bis dahin, genießt die Sonne!
YouTube-Episode: Neuerungen ab 2022 bei Sachbezügen und 44€-Grenze | Interview mit Tobias Götz
Bei Fragen zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement kannst du mir gerne eine E-Mail an die info@outness.de oder eine Nachricht über das Kontaktformular schicken!
Sport frei!
Dein Hannes
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