BGM in der Produktion – Interview mit Thomas Lührmann

BGM in der Produktion – Interview mit Thomas Lührmann

In unserem aktuellen Podcast sprechen wir mit Thomas Lührmann, dem Geschäftsführer der Metallbau Lührmann GmbH – einem Familienunternehmen, das Wert auf Tradition und Innovation legt. Thomas ist nicht nur ein erfolgreicher Unternehmer, sondern auch ein Vorbild in Sachen Gesundheit. Er beginnt seinen Tag bereits um 5 Uhr morgens mit Sport und legt großen Wert auf die Gesundheit seiner Mitarbeiter. Im Interview gibt er uns Einblicke in das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) seines Unternehmens und teilt, was bereits gut funktioniert und wo noch Potenzial besteht.

Thomas Lührmann und sein Team setzen verstärkt auf Gesundheitstage, die regelmäßig für die Belegschaft organisiert werden. „Die Gesundheitstage sind bei unseren Mitarbeitern sehr beliebt, weil sie eine breite Auswahl an individuellen Angeboten bieten“, berichtet Thomas. Neben klassischen Gesundheitschecks und Präventionsmaßnahmen nutzt das Unternehmen diese Veranstaltungen, um längerfristige Maßnahmen abzuleiten. So wurde etwa nach einem besonders gut besuchten Gesundheitstag ein zehnwöchiger Rückenschulkurs ins Leben gerufen, da das Thema „Rücken“ bei vielen Mitarbeitern im Vordergrund stand.

Trotz des Erfolgs der Gesundheitstage bedauert Thomas jedoch, dass nur rund 15 % der Belegschaft an den Rückenkursen teilgenommen haben. Es gibt mehrere Mitarbeitende, die Rückenprobleme haben. Er hätte sich gewünscht, dass mehr Kollegen dieses Angebot wahrnehmen, so Thomas.

Auf die Frage, ob er selbst an den Maßnahmen teilnimmt, erklärt Thomas, dass er sich aufgrund seiner täglichen sportlichen Aktivitäten eher zurückhält. „Ich mache täglich Sport und nehme aktuell nicht an den Angeboten teil. Aber meine Frau, die ebenfalls im Betrieb tätig ist, nimmt regelmäßig teil.“

Natürlich wollten wir auch wissen, welche Herausforderungen das BGM mit sich bringt. Neben den Teilnahmeraten wies Thomas darauf hin, dass das Thema Gesundheit und Führung für ihn eng miteinander verknüpft ist. „Gesundheit sollte ein fester Bestandteil der Unternehmensführung sein. Deshalb führe ich regelmäßige Reflexionsgespräche mit meinen Mitarbeitern und sorge dafür, dass sie immer wieder für das Thema sensibilisiert werden.“

Ein besonderes Highlight seiner Fürsorge: Wenn ein Mitarbeiter krank ist, erkundigt sich Thomas nach drei Tagen nach dessen Befinden. Nach sechs Tagen geht ein persönliches Paket mit einer Schokolade und einer aufmunternden Nachricht an den erkrankten Mitarbeiter: „Komm wieder auf die Füße“.

    BGM in der Produktion

    Fazit: BGM in der Produktion – Interview mit Thomas Lührmann

    Das Interview mit Thomas Lührmann zeigt, wie engagiert er sich für die Gesundheit seiner Belegschaft einsetzt. Trotz erster Erfolge gibt es noch Verbesserungspotenzial – insbesondere bei der Teilnahme an Gesundheitsangeboten. Eines wird jedoch deutlich: Die Wertschätzung und Fürsorge, die Thomas seinen Mitarbeitern entgegenbringt, tragen maßgeblich zur positiven Unternehmenskultur bei.

    YouTube – BGM in der Produktion – Interview mit Thomas Lührmann

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    Die 3 Vs der Betrieblichen Gesundheitsförderung – Verhalten aktivieren, Verhältnisse anpassen und Verständnis entwickeln

    Die 3 Vs der Betrieblichen Gesundheitsförderung_vorschau

    Die 3 Vs der Betrieblichen Gesundheitsförderung

    Verhalten aktivieren, Verhältnisse anpassen und Verständnis entwickeln

    Im Zeitalter zunehmender Arbeitsbelastung und Stress ist die Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz zu einem zentralen Anliegen für Unternehmen geworden.

    Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) hat sich als wirksame Strategie erwiesen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu verbessern und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit und Produktivität zu steigern.

    Prof. Dr. Ingo Froböse, renommierter Experte auf dem Gebiet der Sport- und Gesundheitswissenschaften, unterstreicht in seinem Artikel im Magazin „Gesundes Unternehmen“ der AOK Nordost die Bedeutung der Betrieblichen Gesundheitsförderung und identifiziert die drei Vs als entscheidende Säulen dieses Konzepts: Verhalten aktivieren, Verhältnisse anpassen und Verständnis entwickeln.

    Die 3 Vs der Betrieblichen Gesundheitsförderung_vorschau

    Verhalten aktivieren

    Eine gesunde Lebensweise am Arbeitsplatz beginnt mit dem individuellen Verhalten der Beschäftigten. Arbeitgeber spielen eine entscheidende Rolle dabei, das Verhalten ihrer Mitarbeiter zu aktivieren und zu fördern.

    Dies kann durch gezielte Maßnahmen wie Gesundheitskurse, Sportangebote oder Ernährungsberatung geschehen. Durch die Schaffung einer gesundheitsfördernden Unternehmenskultur werden Mitarbeiter ermutigt, aktive Pausen zu machen, ergonomische Arbeitsplätze zu nutzen und sich für eine ausgewogene Work-Life-Balance einzusetzen.

    Indem Arbeitgeber das Bewusstsein für gesundheitsfördernde Verhaltensweisen schärfen und Anreize für deren Umsetzung schaffen, können sie die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Belegschaft nachhaltig verbessern.

    Verhältnisse anpassen

    Neben der Förderung gesundheitsbewusster Verhaltensweisen ist es ebenso wichtig, die Arbeitsumgebung so zu gestalten, dass sie die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten unterstützt.

    Dies beinhaltet die Ergonomie am Arbeitsplatz, die Gestaltung von Pausenräumen und die Reduzierung von Stressfaktoren. Arbeitgeber sollten sich aktiv dafür einsetzen, die Verhältnisse am Arbeitsplatz gesundheitsfördernd anzupassen, indem sie beispielsweise flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Möglichkeiten oder Stressmanagement-Programme anbieten.

    Indem sie die Arbeitsbedingungen kontinuierlich optimieren und eine gesunde Arbeitsumgebung schaffen, können sie dazu beitragen, die Gesundheit und Zufriedenheit der Beschäftigten zu steigern und Krankheitsausfälle zu reduzieren.

    Verständnis entwickeln

    Ein weiterer wichtiger Aspekt der Betrieblichen Gesundheitsförderung ist die Entwicklung eines umfassenden Verständnisses für Gesundheit und Wohlbefinden auf allen Ebenen des Unternehmens.

    Dies beinhaltet nicht nur die Sensibilisierung der Beschäftigten für gesundheitsfördernde Maßnahmen, sondern auch die Schulung von Führungskräften und Entscheidern im Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement.

    Durch Schulungen, Workshops und Informationsveranstaltungen können Führungskräfte dazu befähigt werden, eine gesundheitsfördernde Unternehmenskultur zu fördern und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung aktiv zu unterstützen.

    Darüber hinaus ist es wichtig, das Verständnis und die Akzeptanz für Betriebliche Gesundheitsförderung auf allen Ebenen des Unternehmens zu fördern, um eine nachhaltige Integration dieses Konzepts in die Unternehmenskultur zu gewährleisten.

    Fazit – Die 3 Vs der Betrieblichen Gesundheitsförderung:

    Insgesamt verdeutlicht Prof. Dr. Ingo Froböse in seinem Artikel die Bedeutung der drei Vs – Verhalten aktivieren, Verhältnisse anpassen und Verständnis entwickeln – für eine erfolgreiche Betriebliche Gesundheitsförderung.

    Arbeitgeber spielen eine zentrale Rolle dabei, die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Beschäftigten zu fördern, indem sie gezielte Maßnahmen zur Förderung gesundheitsbewusster Verhaltensweisen ergreifen, die Arbeitsumgebung gesundheitsfördernd gestalten und ein umfassendes Verständnis für Betriebliche Gesundheitsförderung auf allen Ebenen des Unternehmens entwickeln.

    Durch die konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen können Unternehmen nicht nur die Gesundheit und Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter verbessern, sondern auch langfristig von einer gesteigerten Leistungsfähigkeit und Produktivität profitieren.

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    Wie funktioniert der §20 SGB V? Gründe, Zertifizierung & Änderungen zum Jahreswechsel!

    Wie funktioniert der §20 SGB V? Gründe, Zertifizierung & Änderungen zum Jahreswechsel

    Wie funktioniert der §20 SGB V?
    Gründe, Zertifizierung & Änderungen zum Jahreswechsel!

    Wie funktioniert der §20 SGB V?:
    In einer der letzten Episoden (Steuerliche Vorteile betriebliches Gesundheitsmanagement) haben wir den §20 SGB V bereits erwähnt. Auf Wunsch, gehen wir in der aktuellen Episode nochmal näher auf den §20 SGB V ein. Wir bringen Licht ins Dunkel der Welt von Paragraphen und Gesetze zum Thema Gesundheit und Prävention.

    Podcast-Episode: Wie funktioniert der §20 SGB V?

    Wie funktioniert der §20 SGB V? Gründe, Zertifizierung & Änderungen zum Jahreswechsel

    Was hat es mit dem §20 SGB V auf sich?

    Den genauen Wortlaut der einzelnen Paragraphen können im Netz nachgeschlagen (z. B. HIER) werden. Wir haben für euch das wichtigste in Kürze zusammengefasst. Beim §20 SGB V geht es um:

    • Präventionskurse in Gruppen (i. d. R. Gruppen von 10-12, max. bis zu 15Teilnehmern);
    • Die Kurse können zu den Themen Ernährung, Entspannung, Suchtmittelkonsum, Bewegungsgewohnheiten angeboten werden;
    • Ein Präventionskurs wird von einem Kursanbieter (d.h. einem/r qualifizierten Trainer/in) durchgeführt;
    • Die Kursgebühr wird vorab von den Teilnehmern an den Anbieter bezahlt;
    • Nach Abschluss des Kurses können die Teilnehmer bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Rückerstattung der Kursgebühr beantragen (je nach Krankenkasse können das 60-100% der Kursgebühr sein);
    • Voraussetzung für die Erstattung ist, dass sowohl das Kurskonzept, als auch der/die Kursleiter/-in bei den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und gelistet sind;
    • Um anerkannt zu werden, müssen die Anforderungen des §20 SGB V, die konkret in den Kriterien des GKV-Leitfadens Prävention niedergelegt sind, erfüllt werden;
    • Die Anerkennungen erfolgen seit 2014 über die Zentrale Prüfstelle Prävention (kurz „ZPP“).

    Was hab ich als Arbeitgeber damit zu tun?

    Um euren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun, könnt Ihr beispielsweise die Teilnahme an einem Präventionskurs finanzieren. Das können Bewegungs- oder Entspannungskurse sein, eine Ernährungsberatung oder die Rauchentwöhnung. Diese finanzielle Unterstützung ist für euch und eure Mitarbeiter steuerfrei möglich, denn das Einkommenssteuergesetz §3 Nr 34 besagt:

    „Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 600 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen;“

    Wichtig (!) ist die Zertifizierung

    Bietet Ihr in eurem Unternehmen so einen Kurs an, dann lasst euch die Rechnung, die Teilnahmebescheinigung, die Zertifizierung sowie eine Teilnehmerliste geben. In diesem Fall können die Kosten, bis zu 600€ pro Mitarbeiter pro Jahr, steuerfrei ausgleichen. Sind die Trainer/innen oder die Kurskonzepte nicht bei der Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert oder die Maßnahmen dienen nicht der Prävention, so zählt die Übernahme der Kosten als geldwerter Vorteil und muss entsprechend versteuert werden! Oft verwechselt wird dies mit einer Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio oder Massagen (diese Dienstleistungen sind als geldwerter Vorteil zu versteuern).

    Für alle, die sich nach §20 SGB V zertifizieren lassen möchten

    Folgende Voraussetzungen sind notwendig:

    • Eine Grundqualifikation aus dem jeweiligen Bereich
      • z. B. bei Bewegung = Physiotherapeut/in, Sportwissenschaftler/in
      • z. B. bei Ernährung = Diätassistent/in, Ernährungswissenschaftler/in
      • z. B. Entspannung = Physiotherapeut/in, Gesundheitswissenschaftler/in
      • z. B. Suchtkonsum = Psychologe, Arzt
    • Gegebenenfalls sind weitere Zusatzqualifikationen durch Weiterbildungen notwendig (z. B. zum Kursleiter für Autogenes Training oder Progressive Muskelentspannung)
    • Ein Kurskonzept bestehend aus:
      • Den Kursdetails / Kursbeschreibung
      • Den Stundenbildern
      • Den Teilnehmerunterlagen

    Was sich ab 01.01.2021 ändert?

    Wie bisher, ist eine Grundqualifikation zwingend notwendig. Die Grundqualifikation kann je nach Handlungsfeld eine staatlich anerkannte Berufsausbildung oder sogar ein Studienabschluss sein. Somit haben Quereinsteiger weiterhin schlechte Karten.

    Zusätzlich müssen für das jeweilige Handlungsfeld fachwissenschaftliche, fachpraktische sowie fachübergreifende Kompetenzen in deutlich höherem Umfang nachgewiesen werden. So müssen dann beispielsweise im Handlungsfeld „Stressmanagement“ 720 Stunden als Unterrichtseinheiten absolviert werden!

    Doch damit nicht genug – für die Einweisung in das durchzuführende Kurskonzept müssen zusätzlich mindestens 90 Stunden je Kurskonzept im Präsenzunterricht absolviert werden. Zum aktuellen Zeitpunkt sind es lediglich 18-32 Unterrichtseinheiten. Der Aufwand für Aus-, Fort- und Weiterbildung verdreifacht sich somit.

    Fazit – Wie funktioniert der §20 SGB V?

    Um in keine steuerliche Falle zu tappen, sind bestimmte Regelungen beim §20 SGB V sowie beim §3 Nr. 34 EStG zu beachten. Für Kursanbieter ist die Zertifizierung nach §20 SGB V mit einigem Aufwand verbunden und wird ab dem Jahr 2021 sogar noch herausfordernder. Allerdings führt dieser Aufwand auch zu einer gewissen Marktbereinigung, sodass mit der Zertifizierung nach §20 SGB V ein deutliches Alleinstellungsmerkmal erlangt werden kann. Der Aufwand lohnt sich also 🙂

    PS.: Mein Team und ich sind derzeit in 13 verschiedenen Kurskonzepten nach § 20 SGB V zertifiziert.

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    Falls du dich derzeit mit der Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements beschäftigst, kann ich dir den Artikel „Einführung des BGM“ empfehlen.

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