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BEM einfach erklärt!
BEM einfach erklärt!:
Ein Mitarbeitender meldet sich für die nächsten zwei Wochen krank – schon wieder. Allgemein war er häufig abwesenden und die Fehlzeiten der vergangenen zwölf Monate summieren sich auf über sechs Wochen.
Nun besteht Handlungsbedarf für das Unternehmen und es muss dem Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten werden.
Typische Fragen rund ums BEM klären wir heute im Podcast. Zu Gast ist dafür unsere Expertin Katja.
Podcast-Episode: BEM einfach erklärt!
Was ist ein BEM?
Seit 2004 ist das BEM im neunten Sozialgesetzbuch § 84, AG verankert und ist Pflicht im Unternehmen, es anzubieten. Das BEM ist ein Teil des BGM und bezieht sich auf Mitarbeitende, welche sechs Wochen und länger in den vergangenen zwölf Monaten arbeitsunfähig waren.
Es zielt darauf ab, die Rückkehr an den Arbeitsplatz, nach mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit, zu erleichtern. Außerdem können individuelle Anpassungen vorgenommen werden, wenn die gesundheitlichen Bedürfnisse dies erfordern. Insgesamt sollen die Au-Tage vorgebeugt werden und der Arbeitsplatz erhalten bleiben.
Welche Strafe droht mir als Unternehmen, wenn ich kein BEM anbiete?
Wer dem Betroffenen kein BEM anbietet, wird keine gesetzliche Strafe bekommen. Jedoch darf man den Beschäftigten nicht kündigen. Diese Kündigung ist ungültig, wenn kein BEM angeboten worden ist.
Gibt es einen standardisierten Ablauf?
Für das BEM gibt es keinen standardisierten Ablauf. Wichtig ist, dass individuell auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten des Mitarbeitenden eingegangen wird.
Wir haben hier einen groben Fahrplan, dieser kann jedoch abweichen:
- Das BEM-Verfahren einleiten
- Der Arbeitgeber oder BEM-Beauftragte entscheidet, wann mit dem BEM begonnen wird
- Den Arbeitnehmenden informieren
- Den Arbeitnehmenden über die Ziele des BEM informieren
- Der Beschäftigte soll sich angstfrei auf das BEM einlassen können
- Antwort des Beschäftigten abwarten
- Nach kurzer Bedenkzeit soll der Beschäftigte sagen, ob es ein BEM in Anspruch nimmt
Stimmt der Beschäftigte einem BEM nicht zu, dann ist das BEM an dieser Stelle beendet. Stimmt er einem BEM zu, dann setzt es wiefolgt fort:
- Sammeln von Daten
- Arbeitsunfähigkeitszeiten
- Hintergründe der Ausfallzeiten
- Atteste und Leistungsbild
- Zielsetzung
- Meinung des Arztes
- BEM-Gespräch führen
- Ziel des Gesprächs erörtern
- BEM-Ziele erörtern und festlegen
- Werks- oder Betriebsarzt hinzuziehen (entweder schon in dem Gespräch oder Ankündigen, dass es ein separates Gespräch gibt)
- Hinweis auf die Gefährdung des Arbeitsverhältnisses durch die hohen Fehlzeiten ist zulässig: um zu verdeutlichen, dass das BEM im Interesse des Arbeitnehmen ist
- Regelmäßige Kontrollgespräch
- Um die Ziele zu kontrollieren unf ggf. Anpassungen vorzunehmen
- Ende eines BEM
- BEM gilt als Abgeschlossen, wenn die Fehlzeiten dauerhaft weniger als sechs Wochen betragen
- oder das Beschäftigungsverhältnis beendet wird
Welche beispielhaften Maßnahmen gibt es?
Hier eine Aufzählung:
- Stufenweise Wiedereingliederung
- Arbeitsplatzwechsel
- Umgestaltung Arbeitsplatz
- Bereitstellung von Hilfsmitteln, Unterstützung von Kollegen
- Maßnahmen des Arbeitsschutzes
- Rehabilitation
- Coaching
- Suchtberatung
Fazit: BEM einfach erklärt!
Jeder Mitarbeitende, der länger als sechs Wochen ausfällt, muss über das BEM informiert werden. Mit dem BEM-Gespräch und den daraus resultierenden Maßnahmen, möchte man dem Arbeitnehmenden die Rückkehr zum Arbeitsplatz erleichtern und erhalten. Im Rahmen des Gesprächs möchte man gemeinsam mit dem Beschäftigten mögliche Ursachen für die Erkrankung im Arbeitsumfeld aufdecken und beseitigen.
Wichtig ist, dass jeder Mitarbeitende, der ein BEM in Anspruch nimmt, individuell behandelt wird, denn kein Krankheitsverlauf ist gleich. Wir haben für Euch noch eine Checkliste Vorbereitet, die Euch beim nächsten BEM unterstützt. Ihr findet sie HIER.
Wie läuft das BEM in Eurem Unternehmen? Vor welchen Herausforderungen steht Ihr? Schreibt uns doch mal. Hier unsere KONTAKTDATEN.
YouTube-Episode: BEM einfach erklärt!
Bei Fragen zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement kannst du mir gerne eine E-Mail an die info@outness.de oder eine Nachricht über das Kontaktformular schicken!
Sport frei!
Dein Hannes
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