Inhaltsverzeichnis
Q&A BGF-Maßnahmen steuerfrei
Q&A BGF-Maßnahmen steuerfrei:
Immer mehr ArbeitgerInnen möchten im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung Maßnahmen anbieten, um die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern. Seit dem 1. Januar 2020 gibt es für ArbeitgerInnen die Möglichkeit gesundheitsförderliches Verhalten bis zu 600 Euro steuerfrei, pro MitarbeiterIn zu bezuschussen.
Eine aktive Zuhörerin möchte nun wissen, ob es für ein großes Unternehmen, mit vielen Sportbegeisterten, nicht besser wäre, zertifizierte Trainer in das Unternehmen zu holen und die Teilnehmergebühren zu übernehmen.
Wie das funktioniert und was Ihr dabei beachten müsst, erfahrt Ihr in der aktuellen Episode.
Podcast-Episode: Q&A BGF-Maßnahmen steuerfrei
600€ steuerfrei: Was muss ich beachten?
Laut §3 Nr. 34 EStG können bereits seit dem Jahr 2009 erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben steuerfrei abgerechnet werden. Dieser Wert beträgt seit dem 01.01.2020 600 Euro pro MitarbeiterIn pro Kalenderjahr angehoben.
Wichtig ist bei der Anwendung, dass die Gesundheitsmaßnahmen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen. Das bedeutet, dass nicht alle vermutlichen Gesundheitsmaßnahmen steuerbefreit sind!
Vor allem die beliebte Massage am Arbeitsplatz stellt keine steuerfreie Leistung dar. Auch beim Einsatz von Gruppentrainings, sollten die Qualifikationen der Trainerkräfte beachtet werden! Nur Trainerinnen und Trainer, welche eine Zertifizierung ihrer Kurse nach dem Deutschen Standard Prävention der Zentrale Prüfstelle Prävention besitzen, können steuerfrei gebucht werden.
Welche Kurse zählen zu den BGF-Maßnahmen nach §§20 und 20b?
Zu den BGF-Maßnahmen nach den §§ 20 und 20b zählen insbesondere Kurse aus den Bereichen Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum. Klassische Beispiele aus dem Bereich der Bewegungsgewohnheiten sind: Rückenkurse, Ganzkörpertraining, Walking, Nordic Walking, Faszientraining oder Pilates. Diese Kurse dienen zur Reduzierung von Bewegungsmangel oder zur Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken.
Kurse aus dem Bereich Ernährung haben das Ziel Mangel- und Fehlernährung zu vermeiden oder das Übergewicht zu reduzieren. Klassische Kurskonzepte aus dem Bereich des Stressmanagement sind beispielsweise das Autogene Training, die Progressive Muskelentspannung, Yoga, Qigong, Tai Chi oder Resilienzkurse. Ziel diese Maßnahmen sind die Förderung von Entspannung und Stärkung der Stressbewältigungskompetenzen.
Die Prävention des Suchtmittelkonsums beinhaltet die Förderung des Nichtrauchens oder den gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol.
Sobald die entsprechenden Qualifikationen und Zerfizierungen vorliegen, werden die Gesundheitsmaßnahmen als normale Betriebsausgabe gewertet und es fallen keine zusätzlichen Steuer- und Sozialabgaben für die MitarbeiterInnen an, welche die Maßnahmen nutzen. Sollte ein NICHT zertifizierter Trainer eingesetzt werden, dann sind die Maßnahmen als Geldwerter Vorteil einzustufen, sodass sowohl für die MitarbeiterInnen, als auch für das Unternehmen Zusatzausgaben in Form von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen entstehen.
Wichtiger Tipp: Für den Fall einer Steuerüberprüfung, sollte eine gültige Kopie des ZPP-Zertifikates der Trainerkraft vorliegen. Außerdem sollte für jede Kurseinheit eine Teilnehmerliste geführt werden, da Anhand dieser Listen die Steuerfreigrenze von 600€ pro MitarbeiterIn pro Kalenderjahr überprüft werden.
Als Rechenbeispiel: Eine Trainingseinheit kostet das Unternehmen 100€. An dieser Trainingseinheit nehmen 10 Personen teil. Somit hat jeder Teilnehmer 10€ (100€ : 10 Personenen = 10€) von seinem maximalen Budget von 600€ aufgebraucht.
Kann ich als ArbeitgeberIn den Beitrag fürs Fitnesstudio oder Sportverein des Mitarbeiters steuerfrei übernehmen?
Vorsicht bei den allgemeinen Maßnahmen, denn Mitgliedbeiträge für ein Fitnessstudio oder den Fußballverein sind nicht steuerfrei. Wer sich dazu entscheidet, den Mitgliedsbeitrag zu übernehmen, muss Steuern zahlen. Warum? Das Finanzamt geht davon aus, dass der Sport aus privatem Interesse betrieben wird.
Welche Möglichkeit bieten Sachbezüge?
Sachbezüge – §8 Abs. 2 Satz 11 EStG
Viele Unternehmen nutzen die Sachbezüge, um den Mitarbeitenden Bahnkarten, Tankgutscheine oder Telefonkarten auszustellen. Sachbezüge sind dabei alle Einnahmen, die nicht in Geld bestehen. Hierzu zählen Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen im Inland berechtigen. Es muss sich seit dem 01.01.2020 um sogenannte geschlossene Systeme handeln, also Gutschein oder Tankkarten, die nur beim Herausgeber selbst eingelöst werden können und somit keine Möglichkeit zur Bargeldauszahlung bieten. Die Höhe des (Gutschein-)Wertes darf seit dem 01.01.2022 insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen (zumindest um steuerfrei zu bleiben).
Fazit: Q&A BGF-Maßnahmen steuerfrei
Es gibt einige steuerliche Vorteile für das BGM einschließlich der BGF. Neben dem umgangssprachlichen „500€-Paragraph“, welcher seit dem 01.01.2020 sogar 600€ für lohnsteuerbefreite Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung bietet, leisten vor allem die gesetzlichen Krankenkassen einige Unterstützungen beim Aufbau und der Betreibung des Betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Diese Unterstützungsmöglichkeiten sind sowohl finanziell, als auch beratend. Als weitere Möglichkeit können bis zu 50€ pro MitarbeiterIn pro Monat in Form von Sachbezügen ausgenutzt werden. Trotz aller Steuervorteile sollte man nicht den Return on Invest, kurz ROI vergessen. Auch ohne die Ausnutzung von steuerlichen Vorteilen hat das BGM einen ROI zwischen 2,70€ bis 16,00€. Weitere Informationen zum Return on Invest des Betrieblichen Gesundheitsmanagements sind im Artikel „Warum Betriebliches Gesundheitsmanagement!?“ zu finden.
Falls Du auch Fragen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement hast, dann schreib uns gern! Hier unsere KONTAKTDATEN.
YouTube-Episode: Q&A BGF-Maßnahmen steuerfrei
Haftungsausschuss: Auf bgmpodcast.de schreibe ich ausschließlich über meine Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagement. Alle zur Verfügung gestellten Informationen dienen allein der Bildung und der privaten Unterhaltung. Sie sind nicht als persönliche Strategieberatung zu verstehen. Alle Informationen werden von mir auf Korrektheit geprüft, trotzdem können sie sich als fehlerhaft oder sogar falsch erweisen. Ich übernehme keinerlei Haftung für Entscheidungen, die Du auf Grundlage von den auf dieser Website (bgmpodcast.de) zur Verfügung gestellten Informationen triffst. Du handelst auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Halte vor jeder Entscheidung entsprechende Rücksprachen mit deinem Steuer- und Rechtsberater.
Bei Fragen zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement kannst du mir gerne eine E-Mail an die info@outness.de oder eine Nachricht über das Kontaktformular schicken!
Sport frei!
Dein Hannes
Einfach die Podcast Episoden des BGM Podcast in deiner Lieblings-App abonnieren:
Sichere dir jetzt jede Menge Willkommensgeschenken:
https://www.bgmpodcast.de/bonus-geschenke
Besuche unsere Website:
https://www.outness.de/
https://www.bgmpodcast.de/
Unsere Social-Media-Gruppen:
Facebook: https://www.facebook.com/groups/bgmpodcast
LinkedIn: https://www.linkedin.com/groups/8990285/
XING: https://www.xing.com/communities/groups/bgm-podcast-ef38-1136959/
Verpasse keine Neuigkeiten mehr und abonniere unseren Newsletter: https://www.bgmpodcast.de/newsletter/
Unsere Facebookseite: https://www.facebook.com/outness.de/
Wir auf Instagram: https://www.instagram.com/outness_/
Unser YouTube-Channel: https://www.bgmpodcast.de/youtube/