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Unfallversicherung – Wann bin ich beim Betriebssport versichert?
Betriebssport erfreut sich zunehmender Beliebtheit als wertvoller Ausgleich zur Arbeitsroutine. Immer mehr Unternehmen erkennen die positiven Effekte von betrieblichen Sportangeboten auf die Gesundheit und das Betriebsklima.
Doch welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Beschäftigte während ihrer sportlichen Aktivitäten gesetzlich unfallversichert sind?
Sport als Ausgleich
Der Betriebssport steht im Zeichen des Ausgleichs und zielt nicht primär auf die Erzielung von Höchstleistungen ab. Vielmehr unterstützen diese betrieblichen Angebote die Teilnehmenden dabei, ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten, den Krankenstand zu reduzieren und das Betriebsklima zu verbessern.
Jedoch gilt es zu beachten, dass Wettkämpfe wie Firmenturniere oder Betriebsligen nicht unter diesen Ausgleichsbegriff fallen und daher nicht versichert sind.
Regelmäßigkeit als Schlüssel
Um unter den Schutz der Unfallversicherung zu fallen, muss der Betriebssport regelmäßig betrieben werden – mindestens einmal im Monat.
Bei saisonabhängigen Sportarten genügt es, wenn die Kurse innerhalb der jeweiligen Saison regelmäßig angeboten und besucht werden.
Unfallversicherung exklusiv für Beschäftigte
Betriebssport ist ein internes Angebot des Unternehmens. Während die Teilnahme von betriebsfremden Personen theoretisch möglich ist, besteht der Versicherungsschutz ausschließlich für Betriebsangehörige.
Organisatorische Verantwortung des Arbeitgebers
Die Organisation des Sportangebots muss unternehmensbezogen sein. Das bedeutet, der Arbeitgeber stellt nicht nur die Räumlichkeiten und Sportgeräte zur Verfügung, sondern übernimmt auch die Organisation der Zeitpläne und Sportgruppen.
Eigeninitiative der Beschäftigten bei der Gründung von Sportgruppen ist nicht durch die Unfallversicherung abgedeckt.
Unfallversicherung für Wege und Vor-/Nachbereitung
Die Wege von und zur Sportstätte sowie notwendige Vor- und Nachbereitungshandlungen wie Duschen und Umkleiden sind vom Versicherungsschutz umfasst, sofern es sich um versicherten Betriebssport handelt.
Privataktivitäten wie gemeinsame Unternehmungen nach dem Sport sind hingegen nicht versichert.
Fazit – Unfallversicherung – Wann bin ich beim Betriebssport versichert?:
Der Betriebssport bietet Unternehmen eine wertvolle Möglichkeit, die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Beschäftigten zu fördern.
Durch eine klare Einhaltung der versicherungsrelevanten Kriterien kann die Sicherheit der Teilnehmer gewährleistet und das Unternehmen vor etwaigen Risiken geschützt werden.
YouTube – Unfallversicherung – Wann bin ich beim Betriebssport versichert?
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Sport frei!
Dein Hannes
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